Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH Rathenow

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Donnerstag
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Mit rund 2.600 bewirtschafteten Mieteinheiten ist die KWR Rathenow der größte Vermieter von Wohn- und Gewerberäumen der Stadt der Optik. Als städtisches Unternehmen ist die sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung unsere vorrangige Aufgabe.

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Ab 1.Januar bekommen mehr Bürger mehr Wohngeld

Im Mai 2019 hat das deutsche Bundeskabinett das sogenannte „Wohngeldstärkungsgesetz“ beschlossen. Ab dem 1. Januar nächsten Jahres wird es deshalb mehr Wohngeld geben. Was ändert sich mit der Wohngeldreform, was beinhaltet dieses Förderprogramm und wer hat Anspruch auf diesen finanziellen Zuschuss?

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der laut dem deutschem Wohngeldgesetz „der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens“ dient. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete. Personen, die sogenannte Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten momentan kein Wohngeld, weil bei diesen Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Antragsberechtigte Personen:
• Mieter oder Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers
• Nutzer einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung
• Personen mit mietähnlichen Nutzungsrechten
• Personen, die Wohnraum im eigenen Haus mit mindestens zwei Wohnungen bewohnen
• Heimbewohner

Neuerungen ab 2020:
1. Regional gestaffelte Anhebung der Höchstbeträge
(Beispiel: Einer alleinerziehenden Mutter von zwei Kindern, der derzeit 121,61 Euro Wohngeld im Monat zustehen, stehen ab dem 1. Januar 2020 zum Beispiel 191,73 Euro Wohngeld zu. Würde ihr Einkommen deutlich sinken, könnte sie einen maximalen Zuschuss von 689 Euro monatlich erhalten)
2. Erhöhung der Reichweite des Wohngeldes
Die Zahl der Empfänger steigt von jetzt 480.000 auf dann 660.000 Haushalte im Jahr 2020 an. Darunter werden auch circa 25.000 Haushalte sein, die mit dem erhöhten Wohngeld nicht länger auf Leistungen aus den Grundsicherungssystemen – wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe – angewiesen sind.
3. Neufestsetzung der Mietenstufen und Einführung einer neuen Mietenstufe
4. Zukünftige Anpassung das Wohngeldes an die Mieten und Einkommen
(per Verordnung im Abstand von jeweils zwei Jahren, um die Entlastungswirkung des Wohngeldes aufrechtzuerhalten)

Beantragung:
Da die genaue Berechnung sehr komplex ist und die Mietenstufen gerade neu geregelt werden, würden wir Ihnen nicht empfehlen sogenannte Wohngeldrechner zu nutzen, sondern sich beim Sozialamt beraten zu lassen. Bei einer telefonischen Terminvereinbarung würden Sie weiterhin erfahren, welche Dokumente nötig sind.

Landkreis Havelland
Platz der Freiheit 1
Haus 2, Aufgang B
Zimmer 2.220
14712 Rathenow
Tel.: 03385/ 551-2495

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