Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH Rathenow

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Dienstag
09 bis 12 Uhr
14 bis 17 Uhr

Donnerstag
09 bis 12 Uhr
14 bis 16 Uhr

Mit rund 2.600 bewirtschafteten Mieteinheiten ist die KWR Rathenow der größte Vermieter von Wohn- und Gewerberäumen der Stadt der Optik. Als städtisches Unternehmen ist die sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung unsere vorrangige Aufgabe.

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Neubau mit riesigen Loggien

Der Lückenschluss in der Forststraße 1 bis 2 ist bereits lange vollzogen – zurzeit wird nur noch der großzügige Hof des Ensembles fertiggestellt. Parkplätze und Ruhebereiche werden sich abwechseln. Nun warten noch einige der tollen Wohnungen auf Mieter. Zukünftige Mieter benötigen einen Wohnberechtigungsschein.

Die insgesamt zwölf 2-, 3- und 4-Raum- Wohnungen verfügen über eine gehobene Ausstattung auf Wohnflächen zwischen 78 und 117 m⁲. Die großzügigen Balkonanlagen können von allen angrenzenden Zimmern aus betreten werden und die durchgesteckten Wohnküchen ermöglichen eine gute Belichtung. Viele Bäder verfügen über eine Badewanne und eine bodengleiche Dusche. Ansprechende Wand- und Bodenbeläge runden das Komfortpaket ab. Alle zwölf Wohnungen sind über einen Aufzug barrierefrei erreichbar und verfügen über einen Abstellraum. In jedem Zimmer ist die Fußbodenheizung separat regel- und programmierbar. An allen Balkontüren sorgt ein integriertes System für die Belüftung. Natürlich können Sie zur Ergänzung auch die Fenster öffnen.

Zukünftige Mieter benötigen einen Wohnberechtigungsschein.

Das Problem ist, dass viele Bürger gar nicht wissen, dass sie antragsberechtigt sind und sich daher nicht weiter für die schönen Wohnungen interessieren. Wir geben einen Überblick über die Einkommensgrenzen. Auf Grund der Objektförderung sind alle Wohnungen in der Forststraße 1 nur mit einem WBS beziehbar. Mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS) haben die Berechtigten die Möglichkeit, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Seit dem 1. Oktober 2019 gelten für die Erteilung eines WBS neue angehobene Einkommensgrenzen, die mehr Rathenower als bisher einbeziehen. Auch Rentner kommen in den Genuss. So wird z.B. die Einkommensgrenze eines Ein-Personen-Haushalts für eine Wohnung mit bis zu 50m2 von 12.000 Euro (netto) auf 15.600 angehoben. Bei einem Drei-Personen-Haushalt inkl. eines Kindes für eine Wohnung mit bis zu 80m2 sind es statt 22.600 Euro künftig 28.900 Euro. Alle weiteren Fragen sollten Sie mit Frau Hübner vom Rathenower Bürgerservice besprechen. Auch welche Unterlagen Sie zur Beantragung genau brauchen. Ein Anruf vorher wäre ratsam.

 

Stadtverwaltung Rathenow
Bürgerservice / Zimmer E 22

Frau Hübner (03385) 596176

Berliner Straße 15
14712 Rathenow

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